Hans-Christian Ströbele:
Hier geht es dann nicht um eine allgemeine Gleichbehandlung der Menschen, sondern darum, dass die Freiheit eines Menschen nur eingeschränkt werden darf, wenn von ihm ganz konkret eine Gefahr für andere ausgeht. Das ist einem voll Geimpften aber nicht mehr der Fall, wenn er etwa in ein Geschäft oder in eine Gastwirtschaft geht.
Den Experten möchte ich sehen, der garantieren kann, dass von einem voll Geimpften keine Gefahr für Andere ausginge. Ich bin bereits geimpft. Ich musste unterschreiben, dass ich darüber informiert wurde, dass ich trotz Impfschutz sehr wohl trotzdem übertragen kann.