Frank_Drebbin schrieb am 08.02.2021 13:07:
So daß auch Ihr Cherrypicking ins Leere läuft...
Nein, tut es nicht. Denn 19 (2) steht für sich selbst und ist nicht eingeschränkt.
Alle Einschränkungen haben sich nach 19 (2) zu richten. Keine der Einschränkungen, die in den anderen Artikeln möglich gemacht werden, dürfen den Wesensgehalt des Freiheitsrechts antasten.
Dies geschieht jedoch in mannigfaltiger Art und Weise inzwischen gewohnheitsmäßig.