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  • foxbow

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2001

Re: Ja, aber nicht auf Kosten des Lebens anderer

Gehirnwindung schrieb am 09.02.2021 20:47:

Michael Boettcher schrieb am 09.02.2021 17:17:

Es besteht kein Zweifel daran, dass die Grundrechte, so wie sie in den ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes definiert sind, weiterhin primär Abwehrrechte jedes Bürgers gegen den Staat sind, in dessen Wesensgehalt nicht eingegriffen werden darf; zu keiner Zeit, also auch nicht im Verteidigungsfall oder einer Pandemie.

Ihr Grundrecht bringt Ihnen herzlich wenig, wenn Sie keine Luft mehr bekommen oder Terrormilizen durch die Straßen jagen.

Art 19 (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Das beantworte ich mal ganz lässig mit

Art 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Das bedeutet nicht, dass der Staat Leben und körperliche Unversehrtheit garantieren muss, sondern dass der Staat Leben und körperliche Unversehrtheit nicht angreifen darf.

Der Bürger hat das Recht nicht verletzt zu werden. Dennoch darf er sich Ringe durch die Nase ziehen (lassen) ohne dass der Staat ihm (bzw. dem Angestellten im Piercingstudio) das aufgrund von Artikel 2 verbieten kann oder gar in der Pflicht steht das zu verhindern.

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