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Avatar von nochjemand
  • nochjemand

mehr als 1000 Beiträge seit 09.09.2002

Unverletzlichkeit des Wohnraums

Die Polizei hat bei nem Anfangsverdacht eh das recht reinzuschneien. Zudem ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht gerichtlich geklärt, ob die Einschränkungen auch im privaten Raum gelten. Wenn dem nicht so ist, dann wurde dieses Grundrecht abgeschafft, obwohl im privaten Raum nicht gegen die Maßnahmen verstoßen werden kann.

Als willkürlich sehe ich das aber dennoch nicht an. Hier wird eher unter dem Deckmäntelchen Infektionsschutz ein feuchter Traum von mehr Überwachung manifestiert.

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