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  • Great White Handkerchief

mehr als 1000 Beiträge seit 09.03.2005

Wenn das Grundaxiom nicht passt ist das ganze Theoriegebäude hinfällig

Die Argumentation im Artikel ist doch die:
1. Axiom: Die Sichtweise, dass eine Verfassung/Grundrechte nur als Abwehrrechte gegen die Staatsgewalt verstanden werden, gilt nur, wenn dieser Staat hinreichend undemokratisch bzw. unrechtsstaatlich ist.

Da stellt sich schon die erste Frage: was schert einen autokratischen Unrechtsstaat die Grundrechte?

2. Axiom: In unserem Staat können sich die Bürger über hinreichende Mitbestimmungsrechte selbst regieren.

Folgerung: Die Sichtweise aus der Kaiserzeit ist heutzutage ungültig.

Hier kommen mir eine ganze Reihe von Fragen: Wie sah das in der Weimarer Republik aus? Ist die Mitwirkung über Parlamentswahlen alle 4 Jahre wirklich hinreichend? Wie soll denn ausgeschlossen werden, dass nicht manche mehr "Mitwirkungsmöglichkeiten" gegen die Interessen der Mehrheit haben (Stichwort: Lobbyismus)?

Dann noch die (überspitzte) weitere Folgerung des Autors: Da die Querdenker sich auf Grundrechte als Abwehrrechte berufen, was in dieser Auslegung zuletzt im Kaiserreich gültig war, sind diese reaktionär.

Also ich persönlich würde den Kaiser schon gerne in der Politik sehen. Den Gunnar Kaiser natürlich.

Gibt es eigentlich noch andere Verfassungsphilosophen, die das so sehen wie Hans Kelsen?

GWH

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.02.2021 13:12).

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