Nordwind schrieb am 15.03.2023 14:58:
PippiLangstrumpf schrieb am 15.03.2023 13:13:
shinji-akari schrieb am 15.03.2023 12:49:
PippiLangstrumpf schrieb am 15.03.2023 12:34:
shinji-akari schrieb am 15.03.2023 11:42:
PippiLangstrumpf schrieb am 15.03.2023 10:36:
Selenskji ist Präsident, der darf das. Soweit ich weiß, hat Prigoschin kein staatliches Amt. Daneben sind der Einsatz zur Landesverteidigung und zur Eroberung eines anderen Landes nicht vergleichbar und auch nicht der Einsatz in regulären Streitkräften oder einer Söldner-Einheit.
Naja, das Prigoschin in den Gefängnissen rekrutieren darf, wird auch nicht Prigoschin beschlossen haben sondern wahrscheinlich die dafür zuständige Regierungsstelle der RF.
Sie stört also nur das Wagner Gefangene rekrutiert, nicht DAS Gefangene rekrutiert werden.Im Verteidigungsfall dürfen natürlich auch Gefangene bei der Landesverteidigung rekrutiert werden. Das wäre auch in Russland, Deutschland und wohl überall auf der Welt so. Im Angriffsfall wie hier eben bei Russlands Angriff auf die Ukraine jedoch halte ich es eh für problematisch (gelinde gesagt) und dann auch noch durch eine private, faktisch jedoch staatliche Organisation wie Wagner.
Gibt es dafür irgendein Gesetz, dass dies so wie von ihnen beschrieben regelt oder ist das reines Wunschdenken?
Da Landesverteidigung eine Bürgerpflicht ist, dürfte es das für den Verteidigungsfall sogar geben. Auch Gefangene sind ja weiterhin Bürger.
Für den Angriffsfall hingegen gibt es so etwas mit Sicherheit nicht.
Wenn man es also "aus russischer Sicht" betrachtet und das ganze dort auch als eigenen Schutz sieht ist das ganze doch regulär. Oder nicht?
Billiger Trick. Dann kann man ja jeden Angriff in Verteidigung umdeuten, indem man einfach per Dekret Grenzen verschiebt.