https://alleantworten.de/verteidigungsfall-wer-wird-eingezogen
Alle deutschen Männer bis zum Alter von 60 sind im Spannungs- und Verteidungsfall wehrpflichtig und können unbefristet eingezogen werden. Sie gehören zur ungedienten Reserve/Ersatzreserve, sofern sie keinen Wehrdienst abgeleistet haben.
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Was passiert mit Kriegsverweigerer?Wehrpflichtige, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, haben im Spannungs- oder Verteidigungsfall statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst nach Art. 12a Abs. 2 GG zu leisten (§ 1 Abs. 2 KDVG).
So ist es in Deutschland. Hier hat eine Kriegsdienstverweigerung aber auch historisch bedingt einen höheren Stellenwert als in anderen Ländern, so weit ich weiß.
Auf gar keinen Fall kann für einen "Angriffsfall" eingezogen werden, was Russland aber bereits getan hat und sich dabei des Tricks mit der Grenzverschiebung nach Westen bedient hat.