Der Verstoss gegen das Grundgesetz ist nicht strafbewehrt.
Da musst du schon mit einem Verstoss gegen ein Gesetz kommen und das muss strafbewehrt sein.
Regelmässig wird es dir schwerfallen, jemanden im Beamtenverhältnis oder einem ähnlichen Verhältnis für eine Entscheidung zu belangen. Schon bei einer Tat ist es schwierig.
Ausserdem ginge es vielleicht in einem Rechtsstaat, da müssten z.B. Staatsanwälte nicht der Ministerialbürokratie gegenüber weisungsgebunden sein.
Sorry. Es sind Illusionen...