_v_ schrieb am 20.01.2022 16:39:
Der Verstoss gegen das Grundgesetz ist nicht strafbewehrt.
Da musst du schon mit einem Verstoss gegen ein Gesetz kommen und das muss strafbewehrt sein.
Regelmässig wird es dir schwerfallen, jemanden im Beamtenverhältnis oder einem ähnlichen Verhältnis für eine Entscheidung zu belangen. Schon bei einer Tat ist es schwierig.
Ausserdem ginge es vielleicht in einem Rechtsstaat, da müssten z.B. Staatsanwälte nicht der Ministerialbürokratie gegenüber weisungsgebunden sein.
Sorry. Es sind Illusionen...
Naja, also zumindest der Abteilungsleiterebene im RKI muss doch klar sein, dass der Gesetzgeber und der vorgesetzte BM hier eine Konstellation aufgebaut haben, bei welcher sie die Verantwortung für die grundgesetzwidrigen Entscheidungen beim RKI abladen.
Und entsprechend könnte sich das RKI weigern diese "Befugnis" auszunutzen. Also nur Entscheidungsgrundlage und die dem BM zur Entscheidung vorlegen.
Das RKI kann keine Rechtsgüterabwägung treffen. Dafür haben die im Haus gar nicht die Ressourcen. Das kann nur das Fachministerium in Abstimmung mit den anderen Fachministerien. Wenn sich hier also der Leiter des RKI diesen Schuh anzieht in die an ihn delegierte Entscheidungsvollmacht nutzt, dann muss er auch mit der Verantwortung dafür leben.
Ist halt so, als wenn Hausmeister Krause etwas entscheiden soll, was seinen Horizont der Rechtsgüterabwägung erkennbar überschreitet. Trifft er die falsche Entscheidung, dann haftet er dafür und kann sich nicht damit herausreden, dass ihm das Entscheidungsrecht übertragen wurde. Mit dem Entscheidungsrecht geht nämlich auch die Entscheidungsverantwortung einher. Und wenn Hausmeister Krause hier nicht kompetent ist, um Entscheidungen nach Rechtsgüterabwägung treffen zu können, dann darf er sie eben nicht treffen.
Wenn das RKI hier Menschen ohne Rechtsgüterabwägung das bisher zugestandene Recht entzieht am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, dann muss sich die Leitung des RKI eben den Schuh anziehen hierfür zur Verantwortung gezogen zu werden.
Es kann doch nicht sein, dass irgendein Hannes einer nachgelagerten Bundesbehörde pauschal Millionen von Menschen Grundfreiheiten per Rechtsakt entzieht und alle mit den Achseln zucken und erklären "da kann man nichts machen".
Ein Rechtsstaat unterscheidet sich von einem Willkürstaat in genau diesem Punkt: Der Einhegung der Entscheidungsfreiheiten des Staatsapparates. Damit eben nicht irgendeine Arbeitsebene die Grundrechte der Menschen negieren kann und die Aussagen dann ist "da kann man nichts machen".