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  • Rubashov

847 Beiträge seit 02.07.2000

Strafrecht

Mal einen Gedanken zur Diskussion in die Runde geworfen:

Die Mitarbeiter des RKI haben, im Gegensatz zu den Parlamentariern, keine rechtliche Immunität. Die Mitglieder des gesetzgebenden Organs können den größten Unsinn beschließen, es wird nicht geahndet werden.

Bei den RKI-Mitarbeitern ist dies jedoch anders. Wenn diese Rechtsakte erlassen die klar und deutlich und selbst für einen Laien offensichtlich gegen das Grundgesetz verstossen, dann tragen sie dafür auch die unmittelbare Verantwortung.

Jetzt ist bei mir die Frage die, ob es etwas bringt, die Mitarbeiter des RKI strafrechtlich für ihr Handeln zur Verantwortung ziehen zu lassen. Denn sie maßen sich an, mit ihren Entscheidungen die Grundrechte von Millionen Menschen negieren zu können.

Irgendein RKI-Mitarbeiter denkt sich jetzt ohne Diskussion aus, wer von Millionen Betroffener nun seiner Arbeit nachgehen darf und wer nicht, wer sich im Land frei bewegen darf und wer nicht, wer seine Freizeit wie gestalten darf und wem wesentliche Elemente der sozialen Teilhabe verwehrt werden sollen, etc. Ganz ohne parlamentarische Diskussion, ganz ohne Möglichkeit gegen solche Rechtsakte auf dem etablierten Rechtsweg vorgehen zu können.

Jetzt ist die Frage nur die, ob das schon als Bildung einer kriminellen Vereinigung gilt? Also Anmaßung von Rechtsbefugnissen, die aus gutem Grund nur dem Gesetzgeber vorbehalten sind, willkürliche Versagung von Grundrechten, erhebliche Eingriffe in den Rechtsfrieden, weitreichende Eingriffe in das Vermögen der von den Regelungen negativ Betroffenen, etc. Den Mitarbeitern des RKI muss doch klar sein, dass ihre Entscheidungen hier Auswirkungen haben, für welche diese Mitarbeiter gar nicht die Regelungskompetenz haben. Und sie tun es trotzdem. Also Vorsatz. Freiheitsentzug bei Millionen Mitmenschen ohne Rechtsgüterabwägung, nur mit dem Verweis auf ausgewählte "Studien". Und diese Anmaßung soll straffrei möglich sein? Also kann demnächst der Gesetzgeber auch Hausmeister Krause zum Hüter der Grundrechte auswählen und der entscheidet dann nach Lust und Laune? So ganz ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung?

Kurz: Bringt es etwas die MA des RKI mit einem Strafantrag zu beschweren? (Antrag, nicht Anzeige.)

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