Die Einschränkung der Grundrechte wird nunmehr nicht vom Bundestag nach offzizieller Lesung und Aussprache beschlossen, sondern vom Gesundheitsminister und dem ihm unterstellten RKI.
Natürlich alles weitgehend faktenfrei und wenig bis gar nicht evidenzbasiert.
In einer ordentlichen Demokratie würde so ein Gesundheitsminster umgehend abgesetzt und die Gesetzlage wie in ordentlichen Demokratien im Parlament debattiert und beschlossen. Siehe Schweiz.