Zitat
"Es geht um die Fake-News, Merkel habe im Herbst 2015 die Grenzen "geöffnet". Von rechts wurde diese Lüge immer wieder herangezogen, um Merkel vorzuwerfen, sie habe die Migranten ins Land gelassen. Doch die Merkel-Fans weisen die Behauptung nicht etwa mit dem schlichten Hinweis zurück, dass die Grenzen offen waren und von Merkel daher nicht geöffnet werden konnten."
Herr Autor!
Die "Merkel-Fans" können nicht eine Behauptung zurückweisen die inhaltlich jeder richterlichen Prüfung standhält!
So sieht das Unionsrecht vor das jeder Staat selbst über das sogenannte SELBSTEINTRITTSRECHT entscheiden kann ob es sich für Flüchtlinge zuständig erklärt oder eben nicht!
Beispiel!
Frankreich weist mit dem gleichen Unionsrecht Flüchtlinge die von Italien nach Frankreich wollen zurück!
Merkel hingegen hat vom Selbsteintrittsrecht DE`s Gebrauch gemacht, hatte also die Flüchtlinge mit dem selben Recht nicht zurückgewiesen!
Die Behauptung das es keine Alternative gegeben habe weil ja die Grenzen bereits offen wären ist daher irrige Propaganda!
Die offenen Grenzen gelten nur für Menschen die sich berechtigt innerhalb der EU bewegen! Diese offenen Grenzen gelten nicht für Menschen aus Drittstaaten ausserhalb des Unionsgebietes!
Um nämlich als Drittstaatler in der EU innerhalb des Schengenraumes reisen zu können bedarf es eines Reisepasses und VISA die die Flüchtlinge regelmässig nicht haben! Sie befinden sich also nicht im gleichen Rechtskreis wie EU-Unionsbürger!
Daher!
Merkel kann jederzeit (und konnte zu jederzeit) vom Selbsteintrittsrecht in zwei Richtungen Gebrauch machen! Ergo die Flüchtlinge zurückweisen oder aber sich für diese zuständig erklären!
Beides ist Unionsrechtskonform!
Haben wir es jetzt endlich mal?
Somit ist auch klar wer die volle Verantwortung trägt!
Gute Besserung uns allen! :)
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.11.2018 21:18).