Es gibt gute Gründe dafür, die volle rechtliche "Geschäftsfähigkeit" eines Individuums, zu der dann auch die volle Teilhabe an den demoratischen Prozessen gehört, an eine Altersgrenze zu koppeln.
Wo diese Altersgrenze liegt, kann man gerne diskutieren, zumal es ja schon einmal zu einer Absenkung kam, allerdings damals schon mit Ausnahmen, wie Jugendstrafrecht je nach Entwicklungsstand weiterhin bis 21.