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  • Suicido

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2010

Wahlrecht erst dann, wenn man zeigt,

dass man soziale Verantwortung übernehmen kann und vor allem auch will.

Folgende Bedingungen sind dafür zu erfüllen:
- ein freiwilliges soziales Jahr absolviert
- Militärdienst absolviert
- mindestens ein (zusammenhängendes) Jahr in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit beschäftigt (gewesen) sein
- für Menschen mit einem Handicap, welches den o.g. Bedingungen entgegensteht (das ist nachzuweisen, um Missbrauch zu verhindern), ist eine Bürgschaft einer vollumfänglich geschäftsfähigen Person, die o.g. Bedingungen erfüllt, ausreichend (bspw. ein Vormund o.ä.).

Damit ist ein gerechter, sozial verträglicher und vor allem verantwortungsvoller Umgang mit dem Wahlrecht gewährleistet.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.09.2021 10:57).

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