Artikel II Abs. 1 a) des Pariser Abkommens lautet: dass
"der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen"
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:22016A1019(01)