Prokrastes schrieb am 20. November 2014 12:11
> ... ob Hochschulen, Verwaltungen oder was auch immer sollten per
> Gesetz keine "Geheimhaltungs-" oder "Verschwiegenheits-" klauseln
> enthalten dürfen.
Jedenfalls keine, die das jeweilige IFG / IZG des Bundeslandes außer
Kraft setzen könnten. Im Kern sehe ich keine wesentlichen Probleme,
in die Verträge via IZG Einsicht zu erhalten. Soweit Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse im Wege stünden, sind diese von den Verlagen
darzulegen und der Abwägung mit dem öffentlichen Interesse
zuzuführen. Letzteres dürfte mit Blick auf die öffentliche
Finanzierung, der Autorenschaft der Universitätsangehörigen an den
publizierten Inhalten und der Transparenz der Hochschulfinanzierung
durchaus einiges an Gewicht haben.
IAAL
> ... ob Hochschulen, Verwaltungen oder was auch immer sollten per
> Gesetz keine "Geheimhaltungs-" oder "Verschwiegenheits-" klauseln
> enthalten dürfen.
Jedenfalls keine, die das jeweilige IFG / IZG des Bundeslandes außer
Kraft setzen könnten. Im Kern sehe ich keine wesentlichen Probleme,
in die Verträge via IZG Einsicht zu erhalten. Soweit Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse im Wege stünden, sind diese von den Verlagen
darzulegen und der Abwägung mit dem öffentlichen Interesse
zuzuführen. Letzteres dürfte mit Blick auf die öffentliche
Finanzierung, der Autorenschaft der Universitätsangehörigen an den
publizierten Inhalten und der Transparenz der Hochschulfinanzierung
durchaus einiges an Gewicht haben.
IAAL