Es gibt zwei Punkte, die dabei zu beachten sind:
1) Es wäre durchaus möglich, staatliche Eigentümer (z.B.kommunale Wohnungsbaugesellschaften) oder Genkssenschsften zu fördern.
2) Wenn eine nachhaltige stetige Förderung eines Anteils der Wohnungen erfolgt, stehen immer neue Sozialwohnungen bereit. Man könnte es auch mit einem festgelegten Anteil als Voraussetzungvon Baugenehmigungen versehen. Was aus der Bindung rausfällt wird dann anderweitig ersetzt.