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Avatar von Suicido
  • Suicido

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2010

Eigentlich ist mit Artikel 9 Absatz 2 GG alles geklärt.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

Klar soweit?

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