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  • Olle Knolle

mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.2012

Mindestlohn und Langzeitarbeitslose

Ist Ihnen bekannt, dass Langzeitarbeitslose lediglich für sechs Monate vom Mindestlohn ausgenommen sind? Und auch das nur, wenn es keinen tarifvertraglichen Mindestlohn gibt.

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