Ist Ihnen bekannt, dass Langzeitarbeitslose lediglich für sechs Monate vom Mindestlohn ausgenommen sind? Und auch das nur, wenn es keinen tarifvertraglichen Mindestlohn gibt.
Ist Ihnen bekannt, dass Langzeitarbeitslose lediglich für sechs Monate vom Mindestlohn ausgenommen sind? Und auch das nur, wenn es keinen tarifvertraglichen Mindestlohn gibt.