w-j-s schrieb am 29.10.2022 14:44:
Wenn man der Ansicht ist, dass sexuelle Orientierung prinzipiell änderbar ist, selbst wählbar ist, so bedeutet das, dass etwa Homosexuelle sich freiwillig dazu entschieden haben, das gleiche Geschlecht sexuell zu bevorzugen bzw. es nur mit diesem zu treiben.
Dann kann man das aber auch zu einem Straftatbestand machen, so wie anderswo Alkoholkonsum oder Cannabis-Genuss.
Es ist ja alles frei wählbar, oder?
Ein Grund, die Wahlfreiheit einzuschränken, findet sich immer. Für die Unzucht unter Männern kann man ja Urteile des Bundesverfassungsgerichts bis in die 1970er heranziehen, warum das strafbar sein soll und die Unzucht unter Frauen nicht.
Deshalb finde ich solche Aussagen zur freien Wahl von sexueller Orientierung und Geschlecht höchst problematisch.
Aber ein gutes Beispiel, an dem die Gesellschaft augenscheinlich ein dickes Brett durchbohrt hat, und sich die Wahl heute augenscheinlich freier gestaltet als in Zeiten, in denen Homosexuelle ihre Orientierung klandestin ausleben mussten.