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  • TheElement

573 Beiträge seit 12.02.2001

INSM-Botschafter Prof. Dr. Rolf Peffekoven

Seine Botschaftertätigkeit und die Kürze des Interviews lassen ja
bereits vor Lesen des TP-Beitrags erahnen, was er da wohl gesagt
haben könnte.

Nun gut.

Einerseits führt Herr Peffekoven aus

> Würde man jetzt wieder einen Steuersatz von 52 oder 53 % einführen, dann läge
> man – zumal es ja den Solidaritätszuschlag immer noch gibt - wieder deutlich
> über den 50 %. Das wäre mit diesem Halbteilungsgrundsatz nicht vereinbar.

Ein paar Worte später gibt er jedoch zu

> Rechtlich wird ein höherer Einkommensteuersatz wohl durchzusetzen sein

Eben dies ist ja auch die Folgerung des BVerfG - Urteils aus dem
Jahre 2006, da nicht das gesamte Einkommen mit 50%, sondern lediglich
das Grenzeinkommen mit 50% besteuert wird. Soweit ich mich entsinnen
kann haben die Richter auch damals zum Ausdruck gebracht, dass es
wohl kein Problem sei die 50% - Grenze leicht zu überschreiten. In
diesem Kontext hat Herr Peffekoven als Finanzwissenschaftler das
Urteil misinterpretiert.

Interessanter empfinde ich jedoch die Aussage, dass eine höhere
Einkommensteuer ökonomisch problematisch sei. Immerhin stellt er dies
so einfach in den Raum, ohne dazu eine Begründung zu liefern.

Genausogut könnte man sich hinstellen und behaupten, dass eine höhere
Einkommensteuer zu einer deutlichen Verbesserung der ökonomischen
Bedingungen führt.

Fakt ist, und das sollte er als Volkswirt eigentlich wissen, dass
eine Reduzierung direkter Steuern bei Kompensation über die Erhöhung
indirekter Steuern aus volkswirtschaftlicher Sicht negativ zu
bewerten ist, da über Multiplikatoreffekte, die sich erst nach
einiger Zeit auswirken, die Folgen für die Binnenwirschaft gravierend
sind. Ich drücke das gerne polemisch mal so aus: für Exporte zahlen
die Ausländer im Inland keine Umsatzsteuer.

Da im Umkehrschluss, bei spiegelbildlicher Vorgehensweise, die Folgen
evtl. anders wären (warum sollte man nicht einmal indirekte Steuern
senken), kommt natürlich sofort der Verweis darauf, dass die
fiskalpolitischen Handlungsmöglichkeiten seitens der EU eingeschränkt
sind.

Ich möchte hier nicht weiter diskutieren inwiefern Herr Peffekoven
als langjähriges Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des
Bundesfinanzministeriums evtl. Einfluss darauf gehabt hätte, auf
solche EU-Regelungen einzuwirken, jedoch besitzt seine Argumentation
eine gewisse Unredlichkeit.

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