Ich würde gerne mein Wahlrecht veräußern, z.B. im Rahmen einer
Online-Auktion. Als Privatverkäufer trennt man sich ja hin- und
wieder von alten Sachen, die man eh' nie braucht und die im Keller
nur Staub und Schimmel ansetzen. Und auf Ebay findet man immer einen
Blöden.
Leider untersagt mir das dt. Recht den Verkauf meiner Wählerstimme.
Es untersagt ferner auch den Ankauf von Stimmen. Als gesetzestreuer
Bürger, der die Obrigkeit achtet und verehrt, ist es natürlich meine
heilige Patriotenpflicht für Gott und Vaterland, den weisen
Entscheidungen der obersten Führung zu gehorchen.
Nun, dann stellt sich die interessante Frage: Darf ich mein Wahlrecht
denn wenigstens verschenken?
Ich mein, ich hab neulich auch die alte Kühltruhe (Baujahr 1978, hat
bis zuletzt funktioniert, Liebherr ist halt Qualität) an die Straße
gestellt und 8 Stunden später war sie weg. Qualitätsbewußte
Negertürkenpolen haben sie wohl mitgenommen. Die wissen deutsche
Wertarbeit eben noch zu schätzen, jaja...
Genauso würde ich gerne mein Wahlrecht an die Straße stellen: "Wählen
sie für mich mit, lassen sie sich zwei Wahlzettel geben, ich geh eh'
nicht hin. Ich habe eine geschätzte Restlebenszeit von 50 Jahren, das
eröffnet ihnen noch viele Wahlmöglichkeiten in Land, Bund und
Kommune".
Wer einmal richtig Sperrmüll gemacht hat, der wundert sich immer,
wieviel die Leute so mitnehmen bevor der Entsorgungsbetrieb den Rest
wegräumt... Da müßte doch auch so ein nutzloses Wahlrecht sich an
irgendjemanden loswerden lassen.
Ist doch eine klassische Win-Win-Situation. Ich brauchs eh' nicht und
ein anderer kanns' vielleicht noch gebrauchen.
Im volkswirtschaftlichen Kontext ist es nachgerade sträflich und
unverantwortlich, daß die Resource Wahlrecht unveräußlich ist, und so
die segensvollen Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage nicht zur
Geltung kommen können. Ich würde natürlich 16% MwSt. vom
Verkaufspreis an den Fiskus abführen, schließlich stehe ich treu und
fest zur spezialdemokratischen Markwirtschaft.
Eine Unverschämtheit, daß der Verkauf des Wahlrechts auf eine Stufe
mit Drogenhandel, Prostitution oder Waffenhandel gestellt wird. Im
Gegensatz zu Drogen oder Waffen ist Wählen selbst ja absolut legal.
mfG, yossarian
Neue Lieblingspartei: www.diemeinungsfreien.org
Online-Auktion. Als Privatverkäufer trennt man sich ja hin- und
wieder von alten Sachen, die man eh' nie braucht und die im Keller
nur Staub und Schimmel ansetzen. Und auf Ebay findet man immer einen
Blöden.
Leider untersagt mir das dt. Recht den Verkauf meiner Wählerstimme.
Es untersagt ferner auch den Ankauf von Stimmen. Als gesetzestreuer
Bürger, der die Obrigkeit achtet und verehrt, ist es natürlich meine
heilige Patriotenpflicht für Gott und Vaterland, den weisen
Entscheidungen der obersten Führung zu gehorchen.
Nun, dann stellt sich die interessante Frage: Darf ich mein Wahlrecht
denn wenigstens verschenken?
Ich mein, ich hab neulich auch die alte Kühltruhe (Baujahr 1978, hat
bis zuletzt funktioniert, Liebherr ist halt Qualität) an die Straße
gestellt und 8 Stunden später war sie weg. Qualitätsbewußte
Negertürkenpolen haben sie wohl mitgenommen. Die wissen deutsche
Wertarbeit eben noch zu schätzen, jaja...
Genauso würde ich gerne mein Wahlrecht an die Straße stellen: "Wählen
sie für mich mit, lassen sie sich zwei Wahlzettel geben, ich geh eh'
nicht hin. Ich habe eine geschätzte Restlebenszeit von 50 Jahren, das
eröffnet ihnen noch viele Wahlmöglichkeiten in Land, Bund und
Kommune".
Wer einmal richtig Sperrmüll gemacht hat, der wundert sich immer,
wieviel die Leute so mitnehmen bevor der Entsorgungsbetrieb den Rest
wegräumt... Da müßte doch auch so ein nutzloses Wahlrecht sich an
irgendjemanden loswerden lassen.
Ist doch eine klassische Win-Win-Situation. Ich brauchs eh' nicht und
ein anderer kanns' vielleicht noch gebrauchen.
Im volkswirtschaftlichen Kontext ist es nachgerade sträflich und
unverantwortlich, daß die Resource Wahlrecht unveräußlich ist, und so
die segensvollen Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage nicht zur
Geltung kommen können. Ich würde natürlich 16% MwSt. vom
Verkaufspreis an den Fiskus abführen, schließlich stehe ich treu und
fest zur spezialdemokratischen Markwirtschaft.
Eine Unverschämtheit, daß der Verkauf des Wahlrechts auf eine Stufe
mit Drogenhandel, Prostitution oder Waffenhandel gestellt wird. Im
Gegensatz zu Drogen oder Waffen ist Wählen selbst ja absolut legal.
mfG, yossarian
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