Eines der Probleme von Software und Kopierbarkeit wird leider immer
vollkommen übersehen!
Wenn ich einen Kühlschrank kaufe .. dann erwerbe ich nicht nur
Eigentum , das Recht damit zu machen was ich will - sondern auch
Garantien über das ordnungsgemäße Funktionieren davon!
Die kann ich einklagen sogar!
Bei Software ist das "seltsamerweise" anders .. dort hat gerade die
Industrie sich bemüht einen "Gewährleistung" in irgendeiner Art
auszuschließen!
Sicherlich ist Software nicht fehlerfrei - wird es wohl auch nie sein
aber kann ich dann dafür den "gleichen" Anspruch - das gleiche Geld
verlangen wie für etwas - was keine Funktionsfehler hat - oder wo bei
Funktionsfehlern der Hersteller Schadensersatzpflichtig ist?
Und nicht nur der Schaden der mir unmittelbar durch Softwarefehler
entsteht - weil ich ein Softwareprodukt nicht ordnungsgemäß benutzen
kann ist ausgeschlossen, sondern auch der Schaden der durch Fehler
bei anderen Entsteht!
Die grenzenlose Fehlerhaftigkeit des M$ Produkts - resultiert in
Viren und Würmen, Trojanern und Spam letztlich!
Ist das einklagbar? Wohl nicht!
Stellen wir uns mal ein Auto vor - wo ein Hersteller bremsen einbaut
die mal arbeiten - mal nicht! . Alles was dann an Unfällen passiert
geht auf Kosten der Hersteller - Schadensersatz - evt. sogar bis zu
einem Produktionsverbot - weil dieser Hersteller andere lebenswichtig
gefährdet!
Im Softwarebereich hat man das alles ausgeschlossen - von sich
gewiesen ..
Darf ich dann aber wirklich dafür die gleichen Leistungen einfordern
wie für funktionierende Waren?
Wohl kaum!
Software ist immer eine Trial + Error Ware - mit
Schadensmöglichkeiten die sogar an weit entfernten Orten vom Benutzer
auftreten können!
Es ist letztlich ein "Spielsystem" -manchmal nützlich - aber oft
genug auch unnütz - schädlich sogar!
Würde man Schadensersatzforderungen dort einklagen können - würde die
meiste Software blitzschnell vom Markt verschwinden - weil der
Schaden inzwischen oftmals gigantische Volkswirtschaftliche Schäden
erreicht!
Wenn man also für Software geld will - dann soll man auch die
entsprechenden Garantien erbringen - sprich - auf für die negativen
Folgen des Gebrauchs aufkommen!
Wer Software verschenkt - dem kann man das eben nicht aufbürden, da
er ja nichts dafür haben will!
Wer Software kopiert .. legal oder illegal - erwirbt als erstes
einmal ein Produkt dessen Funktionen ihm vielleicht helfen, ihm
öfters auch Schaden - und dessen Nebeneffekte (Spam zb:) ihn in
seiner Persönlichkeit oft noch behindern!
Irgendwo in unseren Schönen Gesetzen steht auch
"Eigentum verplichtet" ..
aber dieser Verplichtung kommen Softwarehersteller fast nie nach -
sie reklamieren nur das Eigentum - ihr Geld und ihre Rendite!
Eine Winzige Änderung in den Gesetzen
"Der Verkäufer von Software ist auch für entstehende Schäden haftbar
zu machen"
würde blitzschnell dazu führen das dieses Reklamieren von Geld für
Software verschwinden würde!
Sie würde sicherlich noch weitergeschrieben - um eben andere Produkte
damit herzustellen - aber sie würde nicht mehr als reiner Selbstzweck
zu Geldforderungen führen - man würde wohl mehr Schadensersatz zahlen
müssen , als man mit wie auch immer gearteten Preisen einnehmen
würde!
Mfg
Silverhair
vollkommen übersehen!
Wenn ich einen Kühlschrank kaufe .. dann erwerbe ich nicht nur
Eigentum , das Recht damit zu machen was ich will - sondern auch
Garantien über das ordnungsgemäße Funktionieren davon!
Die kann ich einklagen sogar!
Bei Software ist das "seltsamerweise" anders .. dort hat gerade die
Industrie sich bemüht einen "Gewährleistung" in irgendeiner Art
auszuschließen!
Sicherlich ist Software nicht fehlerfrei - wird es wohl auch nie sein
aber kann ich dann dafür den "gleichen" Anspruch - das gleiche Geld
verlangen wie für etwas - was keine Funktionsfehler hat - oder wo bei
Funktionsfehlern der Hersteller Schadensersatzpflichtig ist?
Und nicht nur der Schaden der mir unmittelbar durch Softwarefehler
entsteht - weil ich ein Softwareprodukt nicht ordnungsgemäß benutzen
kann ist ausgeschlossen, sondern auch der Schaden der durch Fehler
bei anderen Entsteht!
Die grenzenlose Fehlerhaftigkeit des M$ Produkts - resultiert in
Viren und Würmen, Trojanern und Spam letztlich!
Ist das einklagbar? Wohl nicht!
Stellen wir uns mal ein Auto vor - wo ein Hersteller bremsen einbaut
die mal arbeiten - mal nicht! . Alles was dann an Unfällen passiert
geht auf Kosten der Hersteller - Schadensersatz - evt. sogar bis zu
einem Produktionsverbot - weil dieser Hersteller andere lebenswichtig
gefährdet!
Im Softwarebereich hat man das alles ausgeschlossen - von sich
gewiesen ..
Darf ich dann aber wirklich dafür die gleichen Leistungen einfordern
wie für funktionierende Waren?
Wohl kaum!
Software ist immer eine Trial + Error Ware - mit
Schadensmöglichkeiten die sogar an weit entfernten Orten vom Benutzer
auftreten können!
Es ist letztlich ein "Spielsystem" -manchmal nützlich - aber oft
genug auch unnütz - schädlich sogar!
Würde man Schadensersatzforderungen dort einklagen können - würde die
meiste Software blitzschnell vom Markt verschwinden - weil der
Schaden inzwischen oftmals gigantische Volkswirtschaftliche Schäden
erreicht!
Wenn man also für Software geld will - dann soll man auch die
entsprechenden Garantien erbringen - sprich - auf für die negativen
Folgen des Gebrauchs aufkommen!
Wer Software verschenkt - dem kann man das eben nicht aufbürden, da
er ja nichts dafür haben will!
Wer Software kopiert .. legal oder illegal - erwirbt als erstes
einmal ein Produkt dessen Funktionen ihm vielleicht helfen, ihm
öfters auch Schaden - und dessen Nebeneffekte (Spam zb:) ihn in
seiner Persönlichkeit oft noch behindern!
Irgendwo in unseren Schönen Gesetzen steht auch
"Eigentum verplichtet" ..
aber dieser Verplichtung kommen Softwarehersteller fast nie nach -
sie reklamieren nur das Eigentum - ihr Geld und ihre Rendite!
Eine Winzige Änderung in den Gesetzen
"Der Verkäufer von Software ist auch für entstehende Schäden haftbar
zu machen"
würde blitzschnell dazu führen das dieses Reklamieren von Geld für
Software verschwinden würde!
Sie würde sicherlich noch weitergeschrieben - um eben andere Produkte
damit herzustellen - aber sie würde nicht mehr als reiner Selbstzweck
zu Geldforderungen führen - man würde wohl mehr Schadensersatz zahlen
müssen , als man mit wie auch immer gearteten Preisen einnehmen
würde!
Mfg
Silverhair