Warum die Russen bashen, wenns bei uns nicht besser aussieht?
Das Grundgesetz sieht zwar vor, die Länder neu zu gliedern (Art. 29
GG), aber ein Austritt aus der Bundesrepublik ist nicht vorgesehen.
Es gibt kein Verfahren dafür.
Im Gegenteil: Art. 87a Abs. 4 Grundgesetz sieht vor, daß die
Bundesrepublik mit Waffengewalt durch die Bundeswehr zusammengehalten
werden darf (immerhin nicht muß).
Das Grundgesetz sieht zwar vor, die Länder neu zu gliedern (Art. 29
GG), aber ein Austritt aus der Bundesrepublik ist nicht vorgesehen.
Es gibt kein Verfahren dafür.
Im Gegenteil: Art. 87a Abs. 4 Grundgesetz sieht vor, daß die
Bundesrepublik mit Waffengewalt durch die Bundeswehr zusammengehalten
werden darf (immerhin nicht muß).