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  • _Peter_

mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.2016

Ein Missverständnis, Herr Neuber

In Deutschland entscheidet die Regierung, welche Verbrechen verfolgt werden und welche nicht.

Menschenrechtsverstöße im Ausland werden durchaus verfolgt. Aber nur, wenn die dortige Regierung der Kanzlerin oder dem Ministerpräsidenten von Düsseldorf nicht genehm sind.

Besonders schön illustriert das ein aktuelles Urteil gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der syrischen Regierung. Der wurde gerade in Koblenz verurteilt, weil er Demonstranten in Syrien ins Gefängnis gebracht haben soll - im Wissen, dass diesen dort Folter droht.

So weit, so gut.

Weshalb aber werden dann Frank-Walter Steinmeier, der in seiner Funktion als Kanzleramtschef der Schröder-Regierung nicht nur gewußt hat, dass in Guantanamo Bay und in syrischen Gefängnissen Menschen gefoltert werden, sondern Gefangene dorthin verlegen ließ. Und sogar angeordnet oder geduldet hat, dass das BKA (!) im Ausland aktiv mitfoltert?

Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern durch den Abschlussbericht eines EU-Parlamentsausschusses aktenkundig.

Egal. Wenn ein Guter foltert, dann kann der auch Bundespräsident werden, statt vor einem Gericht zur Verantwortung gezogen zu werden.

https://www.tagesschau.de/ausland/koblenz-urteil-syrer-101.html
Wegen Beihilfe an Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat das Oberlandesgericht Koblenz einen Syrer zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Eyad A. soll 2011 Demonstranten in Syrien ins Gefängnis gebracht haben - im Wissen, dass diesen dort Folter droht.

Zu Frank Walter Steinmeier und dem BKA:
https://taz.de/KOMMENTAR-VON-ANDREAS-ZUMACH/!3200339/

Hier mit mehr Details:
https://www.stern.de/panorama/investigativ/projekte/geheimdienste/kooperation-mit-einem-folterstaat-die-syrien-connection-3525940.html

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