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  • Rainer Möller (1)

4 Beiträge seit 11.03.2019

Vergeltungsbedarf?

Mein Eindruck ist der, dass es da ein hoch entwickeltes Vergeltungsbedürfnis gibt (nicht unbedingt nur bei den Opfern selber, sondern auch bei anderen Leuten). Und da die Haupttäter nicht mehr greifbar sind, versucht man dieses Bedürfnis nun an irgendwelchen noch greifbaren Personen zu befriedigen. Dabei handelt es sich dann oft um marginale Leute, die allenfalls wegen untergordneter, bereits verjährter Nebenstraftaten wie Begünstigung oder Verdeckung angeklagt werden könnten - was man aber bei hinreichendem bösen Willen auch als Teilnahme an einer kollektiven Straftat uminterpretieren kann. Da ist eine Zweideutigkeit in der Rechtsprechung, die nun zuungunsten der Betroffenen eingesetzt wird. Aber deutsche Staatsanwaltschaften sind an diese Uminterpretation nicht gebunden!

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