natürlich darf kein Straftäter eingebürgert werden,
aber wie soll dieses sichergestellt werden?
Die Akten der ausländischen Gerichtsbarkeit ungeprüft übernehmen oder
alle Verfahren in Deutschland noch mal neu durchspielen,
ob die Straftaten nach dem deutschen Strafgesetzbuch auch strafbar sind?
(wie ist es wenn der Straftäter im Ursprungsland nicht angeklagt wurde?)