Artikel 13 Nordatlantikvertrag
Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat; diese unterrichtet die Regierungen der anderen Parteien von der Hinterlegung jeder Kündigungsmitteilung.
- Regierungen können über Teppichkanten stolpern
- Freiheitskämpfer können die Regierung stürzen
- aus dem Nichts tauchen in dem Land Fassbomben, Giftgas, Brutkästen und Massenvernichtungswaffen auf
- irgendjemand ernennt sich selbst zum Regierungschef und ruft den Bündnisfall aus
- und wenn all das nicht eintrifft, wird sich sicher innerhalb eines Jahres irgendein NATO-Nachbarstaat finden, der aus heiterem Himmel durch das austrittswillige Land angegriffen wird
Schon ein komisches multilaterales Abkommen in dem explizit eine einzelne Regierung informiert werden muss. Das ist doch jwd von internationalem Recht entfernt aber ja ch weiß... NATO und internationales Recht ist fpür sich schon ein Widerspruch.