Neben allgemeinen Ermittlern (jeder darf die Kontrollbehörde formlos auf Mißstände aufmerksam machen und die Kontrollbehörde ist zur Untersuchung und Berichterstattung verpflichtet) braucht die Kontrollbehörde auch Sonderermittler mit höchster Sicherheitsklassifizierung-/freigabe, die bei BND, BfV, BKA, MAD, usw. alles durchflöhen dürfen, sich alle Dateien ansehen und alle Mitarbeiter befragen können. Das kann sehr viel bringen und sollte problemlos machbar sein, denn es gibt doch auch viele Geheimdienstler, die brisante Infos kennen dürfen und derzeit sind darunter vermutlich auch zu ermittelnde Diener des Bösen. Siehe auch http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Digital-Freedom-Festival-Fake-News-als-groesste-Bedrohung-fuer-die-Internetfreiheit/Wie-kann-das-Wahrheitsministerium-die-Wahrheit-herausfinden/posting-29566032/show/
Die Kontrollbehörde darf (natürlich ohne die Informationssicherheit zu gefährden) Parlament, Presse und das Volk direkt informieren und natürlich auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen beauftragen. Bei zu viel Arbeit muss natürlich priorisiert werden aber alle Meldungen (von Bürgern, Whistleblowern, usw.) sind wenigstens zu erfassen und müssen für hinreichend viele befugte Menschen (unter Wahrung der Informationssicherheit und der Persönlichkeitsrechte) einsichtig sein. Siehe auch http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/NSU-Affaere-Strafvereitelung-im-Amt/Deutschland-braucht-eine-gute-staatliche-Kontrollbehoerde/posting-28748145/show/
Der Ausschuss ging der Exekutive zu weit, und er war ihr zu öffentlich. Er musste ausgebremst, und seine Regeln mussten verändert werden. Es entzündete sich ein Machtkampf, der im Auftritt des Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Klaus-Dieter Fritsche, sichtbar wurde. Der Staatssekretär, von 1996 bis 2005 Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, griff den Ausschuss unverblümt an: "Nicht nur für die Grundrechte, sondern auch für die Untersuchungsausschüsse gilt der allgemeine Vorbehalt verfassungsrechtlicher Grenzen. Darunter fallen auch die Daten von Mitarbeitern besonders sensibler Bereiche der Sicherheitsbehörden", erklärte er wörtlich.
Das Arguement zählt gegenüber befugten Sonderermittlern mit höchster Sicherheitsklassifizierung nicht. Die Sonderermittler der staatlichen Kontrollbehörde dürfen alles erfahren und wer ihnen gegenüber mauert, gegen den soll umgehend mit allen legalen (ggf. auch nachrichtendienstlichen) Mitteln massiv ermittelt werden. Die Kontrollbehörde muss Staat und Volk über Mißstände informieren und kann dabei natürlich auch Geheimnisse bewahren. Saubere Sache und potentiell überaus wirksam ... und genau das ist in diesen finst'ren Zeiten des vom Bösen unterwanderten Staates auch der Grund, warum es noch keine gute staatliche Kontrollbehörde gibt, ja warum das noch nicht mal öffentlich diskutiert wird, denn es ist ja völlig klar, dass das eine sehr gute Idee ist.
Na klar könnte auch die Kontrollbehörde völlig korrupt und vom Bösen unterwandert sein aber es ist eine zusätzliche Hürde und allgemein braucht es halt auch mal eine wirksame Verbrechensbekämpfung mit gezielter Suche nach schlechten Menschen in Machtpositionen, siehe auch http://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Europa-vor-dem-Auseinanderfallen/Es-gibt-Probleme-grosse-Gefahren-und-eine-verzweifelt-verschwiegene-Loesung-dazu/posting-29625431/show/
Ermittlungen und eine wirksame Verbrechensbekämpfung sind kein Problem, weil (so soll es sein) nur echte Gesetezsbrüche sozial gerecht bestraft werden sollen. Siehe auch http://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/USA-Alle-Pkw-sollen-miteinander-kommunizieren-koennen/Sicher-auch-bald-in-der-EU-Was-zu-bedenken-ist/posting-29641318/show/ (alles imho)
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.12.2016 08:53).