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  • James Chance

284 Beiträge seit 27.02.2016

Presseerklärung des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz vom 8.11.2011:

“ Zu den polizeilichen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Bankraub in Eisenach am 4. November 2011 wird keine Stellungnahme abgegeben. Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz hat hinsichtlich der sog. Bombenleger von Jena, über die im Zusammenhang mit dem Bankraub in Eisenach am 4. November 2011 in der Presse berichtet wird, seit deren Abtauchen im Jahr 1998 keine Kenntnis über deren Aufenthaltsort.”

Diese Presseerklärung des TLV vom 8.11.2011 ist mittlerweile in den archivierten Meldungen des Verfassungsschutzes nicht mehr aufgeführt. Die erste, noch archivierte Meldung des Verfassungsschutzes stammt vom 9.11.2011.

Sie werden wissen warum.

https://machtelite.wordpress.com/2014/11/02/nsu-komplex-drei-jahre-systematische-vertuschung/

Der Spiegel am 14.11.2011:

„Gerüchte, nach denen deutsche Geheimdienste dem Trio einst zur Flucht verholfen oder Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gar als Quellen geführt haben könnten, wollen nicht verstummen – trotz vehementer, wiederholter Dementis aus Bund und Ländern. Selbst Polizisten des Landeskriminalamts spekulierten 2001 in einem Vermerk, zumindest Zschäpe könne als V-Frau geführt worden sein – was die Geheimen empört zurückweisen.“

SPON am 28.6.2012:

„Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll noch nach Auffliegen der Terrororganisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) Akten über die umstrittene Operation „Rennsteig“ gelöscht haben. Dies erfuhr die Nachrichtenagentur dapd von Teilnehmern des Untersuchungsausschusses des Bundestages. Dem Vernehmen nach hat das Thema in der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste (PKGr) am Mittwoch eine Rolle gespielt. Bei der Operation „Rennsteig“ sollen das BfV und der Militärische Abschirmdienst zwischen 1997 und 2003 mit V-Leuten aus der NSU-Vorgängerorganisation Thüringer Heimatschutz zusammengearbeitet haben.“

MDR 19.11.2011:

"Das Thüringer Landeskriminalamt hatte offenbar kurz nach dem Untertauchen der Jenaer Terror-Zelle im Jahr 1998 die konkrete Möglichkeit für einen Zugriff auf die Gruppe. Nach Informationen des MDR THÜRINGEN lag für einen Zugriff in Chemnitz ein Einsatzplan des Thüringer Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizei vor. Nach MDR-Recherchen hatten Zielfahnder des Landeskriminalamtes die drei zwischen 1998 und 1999 in Chemnitz aufgespürt. Das SEK wurde daraufhin in Alarmbereitschaft versetzt. Kurz bevor die SEK-Beamten in Richtung Sachsen aufbrechen wollten, wurde der Einsatz abgebrochen. Auch die Zielfahnder sollen auf Weisung des LKA wieder zurückgeholt worden sein. Aus LKA-Kreisen wurde dem MDR THÜRINGEN bestätigt, dass es danach massive Beschwerden der damals beteiligten Beamten gegenüber der Amtsleitung gab. Daraufhin soll es ein Gespräch zwischen hohen Vertretern des Thüringer Innenministeriums und den betroffenen Polizisten gegeben haben. Ob die Beamten dabei über den Grund des Abbruchs informiert wurden, ist nicht bekannt."

In ZDF Frontal wird am 1.11.2016 die Rolle des Verffassungsschützers (Tarnname: Lothar Lingen) bei der Aktenvernichtung im BfV thematisiert:

Petra Pau, DIE LINKE, MdB, NSU-Untersuchungsausschuss:

„Wir konnten im ersten Ausschuss nicht aufklären, warum er am 11.11. das Schreddern von zentralen V-Mann-Akten angeordnet hat. Inzwischen wissen wir, dass er uns sowohl bei seinem Auftritt im ersten NSU-Untersuchungsausschuss als auch jetzt im zweiten NSU-Untersuchungsausschuss belogen hat.“

In einer Vernehmung des Verfassungsschützer durch die Bundesanwaltschaft im Oktober 2014 äußerte er sich zur Aktenvernichtung:

„Mir war … völlig klar, dass sich die Öffentlichkeit sehr für die Quellenlage des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen interessieren wird. Vernichtete Akten können … nicht mehr geprüft werden.“

Antonia von der Behrens, Nebenklage-Anwältin der Familie Kubasik:

„Dieses Eingeständnis, dass er die Akten vernichtet hat, damit sie eben nicht mehr geprüft werden können, ist aus meiner Sicht ganz klar Strafvereitelung, Urkundenunterdrückung, da kommen verschiedene Delikte in Betracht. Deswegen hätte die Bundesanwaltschaft dieses Vernehmungsprotokoll auch an die Staatsanwaltschaft Köln weiterleiten müssen, die nämlich für Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz zuständig sind.“

Frontal weiter:

„Doch die Bundesanwaltschaft will offenbar nicht, dass Lothar L. zur öffentlichen Aufklärung beiträgt, verhindert sogar, dass der Verfassungsschützer im Münchner NSU-Prozess aussagt. Bundesanwältin Annette Greger lehnte einen Antrag auf Vernehmung des Verfassungsschützers ab. Sein Motiv, die Akten zu schreddern, sei nicht prozessrelevant. (…) Dabei kannte Bundesanwältin Greger L.s Motiv: Er hatte den Bundesanwälten ja gestanden, die Akten ganz bewusst vernichtet zu haben – um Nachfragen zur Verwicklung des Verfassungsschutzes zu verhindern. O-Ton Antonia von der Behrens, Nebenklage-Anwältin der Familie Kubasik: Dieses Verhalten der Bundesanwaltschaft ist ganz typisch für das Verfahren: Sie versuchen, alles aus dem Verfahren herauszuhalten, was mit dem Verfassungsschutz zu tun hat. Denn wenn sie uns diese Vernehmung gegeben hätten, dann wäre ganz klar gewesen, aus unserer Sicht zumindest, dass er als Zeuge im Verfahren hätte aussagen müssen. Die Rolle von Verfassungsschützer L. ist noch dubioser. Im NSU- Untersuchungsausschuss hatte er behauptet, mit dem NSU-Trio und Thüringer V-Leuten aus deren Umfeld sei er nicht befasst gewesen. Dagegen spricht dieser V-Mann-Bericht vom November 2001, unterschrieben von M. – Lothar L.s Klarname. Der V-Mann mit den Decknamen „Teleskop“ war ein Mitglied der Thüringer Nazi- Szene. V-Mann „Teleskop“ berichtet über einen mutmaßlichen NSU-Unterstützer – Ralf Wohlleben. Und: Der V-Mann erwähnt die „flüchtigen Rohrbombentäter“ – also, das damals flüchtige Trio Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt.“

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