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  • hhs

mehr als 1000 Beiträge seit 17.04.2000

Hessen vorn!

Aus dem verlinkten Spiegel-Artikel:

> http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,702969,00.html
"Es geht um ein französisches Weltunternehmen, eine ungewöhnliche
Beziehung zwischen einer 87-Jährigen und ihrem 63-jährigen Freund."

Da kann Hessen doch locker mithalten, mit der Beziehung eines
6x-jährigen Anwalts zu einer 8x-nochnicht/Witwe, die ließen mithilfe
eines Frankfurter Notars sogar Tote wiederauferstehen. 
Ok, das zu plündernde Vermögen wurde halt nur lokal erworben, was
sind schon 200 Mio gegen 17 Mrd?

Also wenn die Bettencourt-Affaire in Frankreich 'Dallas an der Seine'
genannt wird, könnte man die Wolski-Affäre auch 'Dallas am Main'
nennen. 

Aus Sicht der Geschädigten eine Kurzfassung des Prozesses,und
Darstellung wie sie ausgenommen wurden:
> http://die-richterin.com/

> http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/dossiers/der_fall_wolski/

Unglaublich die Nebenbeschäftigung eines Finanzbeamten als
Steuerberater: 
> http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/dossiers/der_fall_wolski/2145812_Fall-Wolski-Morgens-Beamter-mittags-Herr-Otto.html
Aber natürlich war das alles nur zum Wohle des Landes, schließlich
konnte er bezahlt die Steuererklärungen ordnungsgemäß verfassen, so
daß sie keiner sorgsamen Examinierung bedurften um abgenickt zu
werden.

> http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/dossiers/der_fall_wolski/?em_index_page=4

> http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/dossiers/der_fall_wolski/?em_index_page=2

> http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/dossiers/der_fall_wolski/1885354_Familienkrieg-Wolski-Anwaelte-halfen-beim-Faelschen.html
...
Zwei Frankfurter Notare sollen dabei geholfen haben, einen Toten für
lebendig zu erklären. 
...
Allerdings wurde in der Vollmacht getrickst: Der Tote wurde darin
"Mandant" und "Unterzeichner" genannt. Unterzeichnen konnte er
allerdings längst nicht mehr. Ignaz C. war mit 85 Jahren gestorben.
...
Anwalt Wolski und die Witwe C. sollen versucht haben, den Toten auf
dem Papier zum Leben zu erwecken, um sich eine Luxuswohnung in Cannes
zu sichern und den Söhnen und der Tochter des Herrn C. ihre
Erb-Anteile vorzuenthalten.
...
"Kriminelle Absicht"

Notar H. hat weit mehr getan, als eine richtige Unterschrift unter
einem falschen Dokument zu beglaubigen. Er hat selbst ein
Schriftstück aufgesetzt, in dem er angibt, den alten Herrn C. seit
1990 als Rechtsanwalt beraten zu haben. Insofern darf man annehmen,
dass er vom Tod des Mandanten wusste.

Davon allerdings schreibt H. kein Wort. Stattdessen: "Durch seine
schwere körperliche Erkrankung konnte er seit etwa 2004 nicht mehr
selbst nach Frankreich reisen." Das sei eine "Fälschung mit
krimineller Absicht", urteilt Fischer - nur "den Buchstaben nach"
träfen die Worte zu.

P.S. Das Verfahren gegen die Notare wurde eingestellt, Zeugen nicht
gehört, ein Minister log, äh, redete uninformiert.
Im Strafverfahren gegen den Anwalt wurde mehr als zwei Jahre Knast
verordnet, es wurde festgestellt, daß vieles verjährt sei, unter
anderem Mandantenbetrug.
Die Ermittlungen gegen die Richterin wurden solange verzögert, bis es
aufgrund Verjährung auch nichts mehr zu ermitteln gab, und bei der
Steuerhinterziehung genoß sie das Hausfrauenprivileg.

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