Also ich bin kein Querdenker oder Allesdichtmacher. Ich finde die gegenwärtigen Regelungen, geboren aus dem Mangel an Mut, kurze harte Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie durchzuführen, ja ganz passabel.
Der eigentliche Brüller versteckt sich wo ganz anders. Und zwar hatte der EuGH im Fall Nawalny gegen Russland ja ziemlich eingeseift, unter anderem wegen Nawalnys Massenspaziergängen.
Russische Richter hatten die Massenspaziergänge als unangemeldeten Demo verstanden und es wurde eine Reihe von geringen Geldstrafe verhängt (ca 20€) und später eine mehr oder weniger kurze Gefängnissstrafe. Hat der EUGh zerrissen, weil der Nawalny hat ja ein Menschenrecht auf friedliche und natürlich auch nächtliche Massenspaziergänge.
Jetzt kommt die Ironie.
Im Jahr 2021 haben wir in Deutschland Ausgangssperren. Etwas, was es in Russland so nicht gegeben hat. In Moskau ist mittlerweile wieder alles offen. Während ich mir auszumalen versuche, was die deutsche Justiz wohl unternimmt, wenn jemand in Berlin oder andernorts nun nächtens "Massenspaziergänge" unternehmen wollte, was ich keineswegs gut fände, aber was der EUGh in seinem Fall Nawalny gegen Russland - es gibt eine österreichischer Übersetzung - eindeutig erlaubt hat.
Hmmm🤔