Oberübermensch schrieb am 05.05.2021 23:45:
Also ich bin kein Querdenker oder Allesdichtmacher. Ich finde die gegenwärtigen Regelungen, geboren aus dem Mangel an Mut, kurze harte Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie durchzuführen, ja ganz passabel.
Der eigentliche Brüller versteckt sich wo ganz anders. Und zwar hatte der EuGH im Fall Nawalny gegen Russland ja ziemlich eingeseift, unter anderem wegen Nawalnys Massenspaziergängen.
Russische Richter hatten die Massenspaziergänge als unangemeldeten Demo verstanden und es wurde eine Reihe von geringen Geldstrafe verhängt (ca 20€) und später eine mehr oder weniger kurze Gefängnissstrafe. Hat der EUGh zerrissen, weil der Nawalny hat ja ein Menschenrecht auf friedliche und natürlich auch nächtliche Massenspaziergänge.
Jetzt kommt die Ironie.
Im Jahr 2021 haben wir in Deutschland Ausgangssperren. Etwas, was es in Russland so nicht gegeben hat. In Moskau ist mittlerweile wieder alles offen. Während ich mir auszumalen versuche, was die deutsche Justiz wohl unternimmt, wenn jemand in Berlin oder andernorts nun nächtens "Massenspaziergänge" unternehmen wollte, was ich keineswegs gut fände, aber was der EUGh in seinem Fall Nawalny gegen Russland - es gibt eine österreichischer Übersetzung - eindeutig erlaubt hat.Hmmm🤔
Feinsinnig wie der Jurist so ist wird er erwidern:
In RU herrschte ja keine Ausgangssperre und deshalb hätte der Staat auch kein Recht diese selektiv für Nawalny einzuführen.
Bei uns liegt der Fall aber anders, weil sich unsere Regierung selbst ermächtigt hat solche Ausgangssperren zu verhängen und damit Demos unter besonderen Vorbehalt zu stellen. Sobald also diese bei uns angeordnet sind, hat der Staat das Recht sie zu verhindern.
Die Frage bleibt, hätte der EUGH auch so geurteilt, wenn es zu dem Zeitpunkt in RU Ausgangssperren gegeben hätte?
Vermutlich ja, weil er ein ideologisches Gericht ist.
Bei den Nawalny Demos im Jahr 2020 galt das Argument Hygiene für unsere Politik und Medien ja auch nicht.
Ich glaube auf der rechtlichen Ebene lassen sich heutige Regierungen nicht mehr beikommen. Der Dschungel an Bestimmungen und Regelungen ist so dicht geworden, da findet sich immer ein Ausweg. So wie bei den USA, wo ein hundert Jahre altes, niemals angewandtes Feindstrafrecht reaktiviert wurde um einen Mann (Assange) zur Strecke zu bringen.
Denen kann man einfach nicht mehr trauen.
Gangster in Nadelstreifen.
Ökokom - gleiche Teilhabe für alle