Bei dem EUGh-Urteil ging es außerdem ja nicht wirklich darum, ob Nawalny demonstrieren oder eben spazieren durfte.
Russland hatte Nawalny wegen der unangemeldeten Demos Ordungsstrafen auferlegt. Der EUGh urteilte, dass Nawalny seine Rundgänge nicht hätte anmelden brauchen. Russisches nationales Recht, wäre anhand des Art. 11 EMRK obsolet.