We sich am Grundrecht auf Privateigentum an Produktionsmittteln vergreift, der vergreift sich auch alsbald an ganz anderen Grundrechten.
Zu den "Killing Fields" ist es dann nur noch ein ganz kleiner Schritt.
We sich am Grundrecht auf Privateigentum an Produktionsmittteln vergreift, der vergreift sich auch alsbald an ganz anderen Grundrechten.
Zu den "Killing Fields" ist es dann nur noch ein ganz kleiner Schritt.