Denn genau das ist die Aufgabe dieser Erfindung: Die Arbeitnehmer über die wahre, groteske Höhe der Steuern und Abgaben auf ihr Gehalt zu täuschen.
Selbstverständlich muss der AN diesen Betrag erwirtschaften und nicht etwa der AG. Dieses Geld aus der Lohnabrechnung des AN herauszunehmen dient ausschließlich der Verschleierung der Höhe der staatlichen Abzüge.