Wenn eine Webseite eine Browserüberprüfung macht und bestimmte Browser
ausschließt, und ich schaffe es, die Webseite trotzdem mit einem nicht
gewollten Browser oder auf eine nicht gewollte Weise zu laden, umgehe
ich dann bereits "technische Maßnahmen" zum Schutz der Inhalte? Kann
ich dafür ins Gefängnis wandern, daß ich eine Site "austrickse" und
einen falschen Browser benutze?
Zugegeben, daß wäre ein Extremfall, aber so wie ich die Richtlinie
lese, wäre das möglich. Fatal ist vor allem das "im normalen Betrieb".
Das setzt die Messlatte für Schutzvorkehrungen *sehr* niedrig an.
Meiner Meinung nach dürfe Kapitel 3 überhaupt nicht existieren.
ausschließt, und ich schaffe es, die Webseite trotzdem mit einem nicht
gewollten Browser oder auf eine nicht gewollte Weise zu laden, umgehe
ich dann bereits "technische Maßnahmen" zum Schutz der Inhalte? Kann
ich dafür ins Gefängnis wandern, daß ich eine Site "austrickse" und
einen falschen Browser benutze?
Zugegeben, daß wäre ein Extremfall, aber so wie ich die Richtlinie
lese, wäre das möglich. Fatal ist vor allem das "im normalen Betrieb".
Das setzt die Messlatte für Schutzvorkehrungen *sehr* niedrig an.
Meiner Meinung nach dürfe Kapitel 3 überhaupt nicht existieren.