loco schrieb am 15. November 2007 9:36
> das Recht auf freie
> Meinungsäußerung,
Du merkst echt nicht, wie Du verarscht wirst. Also nochmal ganz
langsam zum mitdenken: Art 5 z.B. gewährt im ersten Absatz folgendes
Recht:
"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild
frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die
Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Das klingt doch ganz nett. Aber dann wird das Vorgenannte im zweiten
Absatz relativiert, ausgehebelt und ins Gegenteil verkehrt:
"(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der
Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Man ködert Euch mit einem wohlriechenden Wurstzipfel (1. Absatz) um
Euch den Knüppel (2.Absatz) weniger schlimm erscheinen zu lassen.
Oder um es mal ganz einfach zu halten:
Ich geb Dir 100 Euro und erkläre Dir drei Zeilen weiter, daß ich Dir
200 Euro wegnehme. Das ist die innere Logik der allermeisten
Grundgesetzartikel. Der strukturelle Aufbau ist daher immer ähnlich:
Erst die Fatamorgana einer Wurst, dann der umso derber
dreinschlagende Knüppel.
Um den Staatseingriff (also z.B. Zensur) zu legitimieren, wickelt man
ein schönes Schleifchen drumrum. Auf dem Schleifchen steht: "Hier
gibts keine Zensur". Daß das nicht stimmt, merkst Du erst, wenn Du
das Schleifchen entfernt hast und die Tatsachen vor Dir liegen.
> das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: Willst du damit sagen,
> das sind keine individuellen Schutzrechte?
Theoretisch ja, praktisch nein: Zu jedem dieser Gesetze sind sog.
"Ausnahmen" formuliert: Also Unverletzlichkeit der Wohnung gilt ja
dann nicht, wenn ein Durchsuchungsbefehl vorhanden ist. Für meine
Begriffe wird kein Individuum mehr geschützt, wenn es Ausnahmen gibt.
Ausnahmen sind immer das Einfallstor um mißliebige Leute
auszuschalten.
Wenn der Staat das unbedingte Recht auf Unverletztlichkeit der
Wohnung nicht garantieren will, dann ist das O.K. Aber er soll es
nicht vor der Hand ins Gesetzbuch schreiben, um es hintenrum mithilfe
des Durchsuchungsbefehls auszuhebeln. Lieber gar kein Recht, als ein
Recht auf das ich mich nicht verlassen kann, das aber leichtgläubige
Menschen in die Irre führt.
> Ich will ja nicht
> behaupten, dass sie schrankenlos sind, aber Schutzrechte sind es sehr
> wohl.
Pseudoschutzrechte. Klingen gut, sind aber im Zweifel nicht
verlässlich. Ich würd mich nicht drauf verlassen.
mfG, yossarian
> das Recht auf freie
> Meinungsäußerung,
Du merkst echt nicht, wie Du verarscht wirst. Also nochmal ganz
langsam zum mitdenken: Art 5 z.B. gewährt im ersten Absatz folgendes
Recht:
"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild
frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die
Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Das klingt doch ganz nett. Aber dann wird das Vorgenannte im zweiten
Absatz relativiert, ausgehebelt und ins Gegenteil verkehrt:
"(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der
Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Man ködert Euch mit einem wohlriechenden Wurstzipfel (1. Absatz) um
Euch den Knüppel (2.Absatz) weniger schlimm erscheinen zu lassen.
Oder um es mal ganz einfach zu halten:
Ich geb Dir 100 Euro und erkläre Dir drei Zeilen weiter, daß ich Dir
200 Euro wegnehme. Das ist die innere Logik der allermeisten
Grundgesetzartikel. Der strukturelle Aufbau ist daher immer ähnlich:
Erst die Fatamorgana einer Wurst, dann der umso derber
dreinschlagende Knüppel.
Um den Staatseingriff (also z.B. Zensur) zu legitimieren, wickelt man
ein schönes Schleifchen drumrum. Auf dem Schleifchen steht: "Hier
gibts keine Zensur". Daß das nicht stimmt, merkst Du erst, wenn Du
das Schleifchen entfernt hast und die Tatsachen vor Dir liegen.
> das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: Willst du damit sagen,
> das sind keine individuellen Schutzrechte?
Theoretisch ja, praktisch nein: Zu jedem dieser Gesetze sind sog.
"Ausnahmen" formuliert: Also Unverletzlichkeit der Wohnung gilt ja
dann nicht, wenn ein Durchsuchungsbefehl vorhanden ist. Für meine
Begriffe wird kein Individuum mehr geschützt, wenn es Ausnahmen gibt.
Ausnahmen sind immer das Einfallstor um mißliebige Leute
auszuschalten.
Wenn der Staat das unbedingte Recht auf Unverletztlichkeit der
Wohnung nicht garantieren will, dann ist das O.K. Aber er soll es
nicht vor der Hand ins Gesetzbuch schreiben, um es hintenrum mithilfe
des Durchsuchungsbefehls auszuhebeln. Lieber gar kein Recht, als ein
Recht auf das ich mich nicht verlassen kann, das aber leichtgläubige
Menschen in die Irre führt.
> Ich will ja nicht
> behaupten, dass sie schrankenlos sind, aber Schutzrechte sind es sehr
> wohl.
Pseudoschutzrechte. Klingen gut, sind aber im Zweifel nicht
verlässlich. Ich würd mich nicht drauf verlassen.
mfG, yossarian