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  • loco

134 Beiträge seit 04.12.2000

Ein wenig abwegig...

yossarian schrieb am 15. November 2007 3:40

> 3. Auch individuelle Schutzrechte sind übrigens im Grundgesetz sehr
> selten, mir fällt konkret nur das Recht auf Eigentum und Erbe ein.
> Die meisten Grundrechte schützen den Staat vor dem Individuum, nicht
> umgekehrt: So wird im GG z.B. der Lehrer auf Staatstreue
> verpflichtet, mit der Staatsraison wird die innerstaatliche
> Freizügigkeit faktisch aufgehoben (ein Recht auf Auswanderung
> existiert erst gar nicht), das Grundgesetz erlaubt Zensur der
> öffentlichen und Überwachung der individuellen Kommunikationen, es
> schränkt explizit die individuelle freie Verpaarung ein, zugunsten
> einer staatlich präferierten Verpaarungsform, nämlich Ehe und
> Familie, es beschränkt massiv die die Versammlungsfreiheit (nur unter
> freiem Himmel, nur ohne Waffen). Usw. usw.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf freie
Meinungsäußerung, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz, das Brief-
und Postgeheimnis - das Fernmeldegeheimnis gilt ja nicht mehr ;-) -
das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: Willst du damit sagen,
das sind keine individuellen Schutzrechte? Ich will ja nicht
behaupten, dass sie schrankenlos sind, aber Schutzrechte sind es sehr
wohl.

Vielleicht solltest du doch erst noch die Grundrechtsvorlesung bis
zum Ende hören...

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