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  • Wolfgang Draxinger

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Verfassung / GG

rjba schrieb am 15. November 2007 5:03

> yossarian schrieb am 15. November 2007 3:40

> > 1. Die BRD hat keine Verfassung, sondern das Grundgesetz. Das GG ist
> > nach Eigenaussage keine Verfassung. Es ist ja nachgerade peinlich,
> > wenn man das einem Politikwissenschaftler erklären muß.

> Ja genau. Kann man auch daran erkennen, daß es
> Bundesgrundgesetzgericht heißt und nicht Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht wurde damals unter diesem Namen
gegründet, da man davon ausging, das Deutschlad irgendwann eine
Verfassung bekäme. Eigentlich sollten wir seit spätestens 1992 eine
Verfassung haben, denn das GG wurde als Übergangsregelung für die
Besatzungszeit eingerichtet, d.h. solange der Status von Deutschland
ungeklärt war. Und die endete erst mit der Wiedervereinigung
Deutschlands.

Rein juristisch gesehen ist das GG hinfällig und eine Verfassung
notwendig. Nur dummerweise müsste dieser AFAIK auch von den Bürgern
zugestimmt werden. Das GG räumt der politischen Spitze sehr viele
Rechte und Freiheiten ein, die sie durch eine richtige Verfassung
wohl verlieren würden.

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