yossarian schrieb am 15. November 2007 3:40
> 1. Die BRD hat keine Verfassung, sondern das Grundgesetz. Das GG ist
> nach Eigenaussage keine Verfassung. Es ist ja nachgerade peinlich,
> wenn man das einem Politikwissenschaftler erklären muß.
Ja genau. Kann man auch daran erkennen, daß es
Bundesgrundgesetzgericht heißt und nicht Bundesverfassungsgericht.
> 1. Die BRD hat keine Verfassung, sondern das Grundgesetz. Das GG ist
> nach Eigenaussage keine Verfassung. Es ist ja nachgerade peinlich,
> wenn man das einem Politikwissenschaftler erklären muß.
Ja genau. Kann man auch daran erkennen, daß es
Bundesgrundgesetzgericht heißt und nicht Bundesverfassungsgericht.