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68 Beiträge seit 09.10.2001

Das einzig sinnvolle Kriterium

Das einzig sinnvolle Kriterium zur Definition von Leben ist die
Unterscheidbarkeit. Wenn ich eine virtuelle Kreatur aufgrund ihres
Verhaltens nichtmehr von einem Tier unterscheiden kann, muss ich sie
im Zweifelsfall als lebendig ansehen.
Und wenn ich eine künstlich geschaffene Intelligenz aufgrund ihrer
Handlungen nichtmehr von einer menschlichen Person unterscheiden
kann, muss ich sie als menschlich ansehen, mit allen sich daraus
ergebenden Rechten.
Wenn ich durch eingehende Betrachtung nicht ausschliessen kann, daß
eine Kreatur Handlungsfreiheit und Selbsterkenntnis besitzt, muss ich
annehmen, daß ich durch 'ausschalten' eine Persönlichkeit zerstöre.


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