crs schrieb am 7. Februar 2005 11:26
> Das einzig sinnvolle Kriterium zur Definition von Leben ist die
> Unterscheidbarkeit. Wenn ich eine virtuelle Kreatur aufgrund ihres
> Verhaltens nichtmehr von einem Tier unterscheiden kann, muss ich sie
> im Zweifelsfall als lebendig ansehen.
Ich weiss nicht, ob das als Kriterium schon ausreicht.
Nimm einfache Tierchen wie z.B. Silberfische:
Abgesehen von den "Barrieren" des Virtuellen koennte man sicherlich
recht realitaetsnah Silberfische am PC nachbilden, die du von auf
meinem Klo gefilmten nicht unterscheiden koenntest.
Trotzdem wuerde sich kein Tierschuetzer melden, wenn du sie
"ausknipst".
Was ich viel wichtiger finde: Empfindungsfaehigkeit.
Was genau verbietet uns denn, einen Hund zu toeten?
Fuer Christen ist diese Frage einfach: Er ist ein Geschoepf Gottes,
deswegen "gehoert" er uns nicht deswegen duerfen wir ihn nicht
toeten.
Fuer mich (und andere "unglaeubige") ist das ein wenig komplizierter:
Fuer mich gilt: Wenn ich einem Hund ein Leid zufuege dann "merkt" er
dass, und zwar "tut es ihm weh", d.h. er hat eine negative
Empfindung. Deshalb winselt er, versucht wegzulaufen oder merkt sich
die Situation und vermeidet sie in Zukunft.
Offenbar "mag er das nicht". Und um mich dem Hund gegenueber fair zu
verhalten, versuche ich ihm Situationen zu ersparen, die er "nicht
mag" (vulgo: ihm nicht wehzutun, ihn nicht zu quaelen).
Wenn nun die Sims Routinen besitzen, die sie veranlassen, bei Feuer
digitalen "Schmerz" zu empfinden, sich unwohl zu fuehlen und deshalb
wegzulaufen, bin ich dann nicht auch verpflichtet, ihnen die negative
Empfindung "verbrannt zu werden" nach bestem Vermoegen zu erpsaren?!
Was unterscheidet digitalen von analogem Schmerz?
Gruesse,
Alec.
> Das einzig sinnvolle Kriterium zur Definition von Leben ist die
> Unterscheidbarkeit. Wenn ich eine virtuelle Kreatur aufgrund ihres
> Verhaltens nichtmehr von einem Tier unterscheiden kann, muss ich sie
> im Zweifelsfall als lebendig ansehen.
Ich weiss nicht, ob das als Kriterium schon ausreicht.
Nimm einfache Tierchen wie z.B. Silberfische:
Abgesehen von den "Barrieren" des Virtuellen koennte man sicherlich
recht realitaetsnah Silberfische am PC nachbilden, die du von auf
meinem Klo gefilmten nicht unterscheiden koenntest.
Trotzdem wuerde sich kein Tierschuetzer melden, wenn du sie
"ausknipst".
Was ich viel wichtiger finde: Empfindungsfaehigkeit.
Was genau verbietet uns denn, einen Hund zu toeten?
Fuer Christen ist diese Frage einfach: Er ist ein Geschoepf Gottes,
deswegen "gehoert" er uns nicht deswegen duerfen wir ihn nicht
toeten.
Fuer mich (und andere "unglaeubige") ist das ein wenig komplizierter:
Fuer mich gilt: Wenn ich einem Hund ein Leid zufuege dann "merkt" er
dass, und zwar "tut es ihm weh", d.h. er hat eine negative
Empfindung. Deshalb winselt er, versucht wegzulaufen oder merkt sich
die Situation und vermeidet sie in Zukunft.
Offenbar "mag er das nicht". Und um mich dem Hund gegenueber fair zu
verhalten, versuche ich ihm Situationen zu ersparen, die er "nicht
mag" (vulgo: ihm nicht wehzutun, ihn nicht zu quaelen).
Wenn nun die Sims Routinen besitzen, die sie veranlassen, bei Feuer
digitalen "Schmerz" zu empfinden, sich unwohl zu fuehlen und deshalb
wegzulaufen, bin ich dann nicht auch verpflichtet, ihnen die negative
Empfindung "verbrannt zu werden" nach bestem Vermoegen zu erpsaren?!
Was unterscheidet digitalen von analogem Schmerz?
Gruesse,
Alec.