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  • Emrymer

mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2020

Vergleichbarkeit

Du musst schon gleiche Leistungen vergleichen.

Und wer legt die Grenzen der Vergleichbarkeit fest?
Gesucht sei der Preis, der für eine stundenweisen Abwesenheit eines Kindes von daheim, aber in im üblichen Rahmen geschützter Umgebung zu zahlen wäre. Das umfasst das gemeinsame Spielen mit anderen Kindern, aber auch eine Betreuung durch Ältere.

In den meisten Teilen Deutschland gab es die vor 40 Jahren gar nicht.

Doch, durchaus, aber nicht als "Bezahlservice", sondern als "geh' dann doch mal zu xy, ich komme auch erst später". Und heute gibt es das einfach "nach draußen gehen" vielerorts aus Sicherheitsgründen nicht mehr - also muß man mit etwas anderem vergleichen, was dann eben die Betreuung wäre. Alternativ könnte man den Preis mit "unendlich" ansetzen, aber jedenfalls nicht mit "0 €", was ja - wie bereits ausgeführt - auch vor 40 Jahren schon nicht gestimmt hätte, da das Herausgehen nicht voraussetzungslos erfolgen kann.

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