Von einem Richter hätte ich mir gern etwas zur heutigen Wortwahl in Gesetzestexten gewünscht.
Warum arbeitet man dort nicht mehr mit exakten Begriffen - ist man der deutschen Sprache nicht mehr mächtig?
Bei den 'versehentlichen' 'Steuerschlupflöchern' fing es an und nun werden schwammige Begriffe, wie "im Rahmen des Möglichen", "bei Gefahr", "Gefährdern", usw. zu Standardformulierungen.
Welcher Ermessenspielraum ist dann noch rechtwirksam und verhältnismäßig bzw. einklagbar?
Wo sind da die Richter die mal anmahnen das Recht immer für die Bevölkerung gemacht werden muß und nicht gegen diese?
Es kann mir keiner erzählen das Gesetzestexte unverständlich und nicht konkret abgefasst werden müssen.