Das jetzt von der Regierung beschlossene, allerdings noch nicht gültige Gesetz sieht für eine Übergangsfrist vor, das Balkonkraftwerke zusammen mit Ferarizählern betrieben werden können. Netzbetreiber können dann nicht mehr den Anschluss wegen des Zählers untersagen.
Wechselt der Versorger dann den Zähler, hat man Anspruch auf 8,2 Cent/kWh.
Auch bei reinem elektronischen Eintichtungszähler ist natürlich eine Einspeisung möglich, nur wird die halt nicht gezählt.
Auch drin zweiter Punkt ist nicht ganz richtig.
Du bezahlst an den Versorger 2 Preise. Der erste Preis ergibt sich aus deiner bezogenen El. Arbeit. Die bezahlst also pro kWh.
Der zweite Preis ist dein Grundpreis und den bezahlst du für die Bereitstellung einer abrufbaren Leistung am Anschlusspunkt.
Dafür darfst du dann bis zu diesem Maximum Leistung beziehen.
An diesem Grundpreis ändert sich bei Anschluss eines BKW gar nichts.
Hinsichtlich der Gesamtrechnung machst such du den Fehler nicht zwischen El. Arbeit (kWh) und El. Leistung (kW) zu unterscheiden.
Das vorhandene und nicht gelöste Problem besteht nämlich bei der Leistung und nicht bei der Arbeit.