RuediB schrieb am 01.10.2019 19:25:
Doch private Gebäude von Vermietern? Dafür war der Staat nicht verantwortlich. Wär ja noch schöner.
In der DDR gab es bis 1990 keine Mieterhöhungen, die
Wohnungsmieten waren auf dem Niveau von 1936 eingefroren.
Kostendeckendes Vermieten war damit nicht möglich - und
damit hatte der Staat indirekt sehr wohl auch eine Verantwortung
für den Zustand von privaten Gebäuden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mietpreisbindung#1945%E2%80%931990_(DDR)