knarr schrieb am 01.10.2019 14:02:
derauserwaehlte schrieb am 01.10.2019 13:57:
Fehlanzeige! Dieses sog. "BVerfG "ist nicht Teil einer Lösung. Es ist Teil des Problems!
Wiederhole mich, das ist Ausdruck eines Anspruches an den Rechtsstaat
Der Rest ist Framing für Gehirngewaschene...
Den Anspruch an einen eigenen Begriffsrahmen zu gewähren, schonmal erwägt?
Ich vermute, du bist selbst auf die eine oder andere Weise in die Inszenierung auf der BVerfG-Rechtsstaats-Resterampe involviert. Du kannst dir nach "Verkündung" des "Urteils" ja nochmal meine Worte ins Gedächtnis rufen. Anspruch und Wirklichkeit werden durch Leerformeln(Hohlphrasen) zusammengezimmert sein!