Die Vertriebenen waren ja noch nicht
Ansässige auf polinischem Staatsgebiet.
Das ist der springende Punkt. Juristisch
müßte man erst einmal eine Institution
finden, die heute für die damaligen Taten
verantwortlich sein kann.
Das wird wohl nicht so einfach sein,
so einen Sachverhalt vor dem Europäischen
Gerichtshof zu reklamieren. Damit sind
schon Enteignete auf dem DDR-Gebiet bei
der gleichen Instanz gescheitert.
Ansässige auf polinischem Staatsgebiet.
Das ist der springende Punkt. Juristisch
müßte man erst einmal eine Institution
finden, die heute für die damaligen Taten
verantwortlich sein kann.
Das wird wohl nicht so einfach sein,
so einen Sachverhalt vor dem Europäischen
Gerichtshof zu reklamieren. Damit sind
schon Enteignete auf dem DDR-Gebiet bei
der gleichen Instanz gescheitert.