fremsley schrieb am 9. Juli 2007 13:23
> Das Problem ist, dass entsprechende polnische
> Sondergesetze, die einer Volksgruppe -- hier die
> Masuren -- das Recht auf Rueckgabe ihres
> Eigentums, das waehrend der kommunistischen
> Herrschaft geklaut wurde, verwehrt, anderen
> hingegen -- z.B. Polen -- gewaehrleistet, den
> nationalistischen Charakter der derzeitigen
> polnischen Regierung ueberdeutlich zeigen
> wuerde, und ausserdem vom Europaeischen
> Gerichtshof ziemlich schnell kassiert wuerde.
>
> Die polnische Regierung moechte halt die oben
> genannte Peinlichkeit vermeiden und die
> Drecksarbeit auf die Bundesrepublik abschieben.
Die deutschen Vertriebenen konnte man anscheinend per Gesetz
austricksen, nur mit den Masuren und ähnlichen Volksgruppen, die nach
1945 noch im Land blieben hat das nicht geklappt, weil sonst auch
ehemals polnische Juden leer ausgegangen wären. Und das darf ja
keinesfalls sein! Hier ist ein Artikel zum Thema:
Jahrelang war umstritten, auf welcher rechtlichen Grundlage
Alt-Eigentümer zu bestimmen seien. Nimmt man beispielsweise die
heutige Staatsbürgerschaft als Kriterium, so sind zwar vertriebene
Deutsche ausgeschlossen, aber mit ihnen auch die ausgewanderten
polnischen Juden. Die Eigentumsverhältnisse vor der deutschen
Okkupation scheiden als Kriterium aus: So hätte man zwar die Gruppe
der polnischen Juden und Auswanderer integriert, aber auch die
Deutschen, die damals in Polen wohnten. Dagegen wären jene Polen
ausgeschlossen, die zu diesem Zeitpunkt in Pommern oder
Niederschlesien, also auf dem damaligen Staatsgebiet des Deutschen
Reichs, lebten.
Diese Probleme versucht das neue Gesetz zu umgehen: Von den
Reprivatisierungen sollen alle die betroffen sein, die zum Zeitpunkt
der Enteignung die polnische Staatsbürgerschaft besaßen. Von dem
Gesetz ausgeschlossen sind damit die Deutschen, die unter das »Dekret
vom 13. September 1946 über die Ausschließung von Personen deutscher
Herkunft aus der polnischen Gesellschaft« ausgewiesen wurden.
Dagegen sollen jüdische Alteigentümer die Möglichkeit zur
Rückerstattung bekommen. In der mittelpolnischen Industriemetropole
Lodz etwa, wo viele Immobilien vor dem Krieg Juden gehört haben,
erwartet die Verwaltung ungefähr 2000 Reprivatisierungsanträge.
Anspruchsberechtigt sind nach der Gesetzesvorlage außerdem die so
genannten Repatriierten, die nach dem Krieg bei der Eingliederung
Ostpolens in die Sowjetunion umgesiedelt wurden, sowie polnische
Staatsbürger »ukrainischer oder weißrussischer Nationalität«.
Allerdings fallen auch die deutschsprachigen Minderheiten, die nach
1946 die polnische Staatsbürgerschaft behielten, unter die neue
Regelung: Masuren, Schlesier und Kaschuben.
> http://www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/_99/52/16a.htm
> Das Problem ist, dass entsprechende polnische
> Sondergesetze, die einer Volksgruppe -- hier die
> Masuren -- das Recht auf Rueckgabe ihres
> Eigentums, das waehrend der kommunistischen
> Herrschaft geklaut wurde, verwehrt, anderen
> hingegen -- z.B. Polen -- gewaehrleistet, den
> nationalistischen Charakter der derzeitigen
> polnischen Regierung ueberdeutlich zeigen
> wuerde, und ausserdem vom Europaeischen
> Gerichtshof ziemlich schnell kassiert wuerde.
>
> Die polnische Regierung moechte halt die oben
> genannte Peinlichkeit vermeiden und die
> Drecksarbeit auf die Bundesrepublik abschieben.
Die deutschen Vertriebenen konnte man anscheinend per Gesetz
austricksen, nur mit den Masuren und ähnlichen Volksgruppen, die nach
1945 noch im Land blieben hat das nicht geklappt, weil sonst auch
ehemals polnische Juden leer ausgegangen wären. Und das darf ja
keinesfalls sein! Hier ist ein Artikel zum Thema:
Jahrelang war umstritten, auf welcher rechtlichen Grundlage
Alt-Eigentümer zu bestimmen seien. Nimmt man beispielsweise die
heutige Staatsbürgerschaft als Kriterium, so sind zwar vertriebene
Deutsche ausgeschlossen, aber mit ihnen auch die ausgewanderten
polnischen Juden. Die Eigentumsverhältnisse vor der deutschen
Okkupation scheiden als Kriterium aus: So hätte man zwar die Gruppe
der polnischen Juden und Auswanderer integriert, aber auch die
Deutschen, die damals in Polen wohnten. Dagegen wären jene Polen
ausgeschlossen, die zu diesem Zeitpunkt in Pommern oder
Niederschlesien, also auf dem damaligen Staatsgebiet des Deutschen
Reichs, lebten.
Diese Probleme versucht das neue Gesetz zu umgehen: Von den
Reprivatisierungen sollen alle die betroffen sein, die zum Zeitpunkt
der Enteignung die polnische Staatsbürgerschaft besaßen. Von dem
Gesetz ausgeschlossen sind damit die Deutschen, die unter das »Dekret
vom 13. September 1946 über die Ausschließung von Personen deutscher
Herkunft aus der polnischen Gesellschaft« ausgewiesen wurden.
Dagegen sollen jüdische Alteigentümer die Möglichkeit zur
Rückerstattung bekommen. In der mittelpolnischen Industriemetropole
Lodz etwa, wo viele Immobilien vor dem Krieg Juden gehört haben,
erwartet die Verwaltung ungefähr 2000 Reprivatisierungsanträge.
Anspruchsberechtigt sind nach der Gesetzesvorlage außerdem die so
genannten Repatriierten, die nach dem Krieg bei der Eingliederung
Ostpolens in die Sowjetunion umgesiedelt wurden, sowie polnische
Staatsbürger »ukrainischer oder weißrussischer Nationalität«.
Allerdings fallen auch die deutschsprachigen Minderheiten, die nach
1946 die polnische Staatsbürgerschaft behielten, unter die neue
Regelung: Masuren, Schlesier und Kaschuben.
> http://www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/_99/52/16a.htm